"Tipp 6" - Für mehr Liquidität im Handwerk
Nur wenn man seine Rechnung nicht begleicht, kann man hoffen, im Gedächtnis der Geschäftswelt weiterzuleben.
Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde, 16.10.1854 bis 30.11.1900, englischer Schriftsteller irischer Herkunft.
Rechnungen über Rechnungen. Die Anzahl ist kaum zu überschauen und manchmal geht schon eine verloren. Was wäre da einfacher, als die Rechnungen zukünftig elektronisch zu erhalten. Wie das funktioniert und welche Voraussetzungen dafür nötig sind lesen Sie in den folgenden Zeilen:
Elektronische Rechnungsabwicklung
Hohe Einsparpotenziale bei Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen.
Schätzungsweise 28,5 Milliarden Rechnungen werden derzeit im Jahr in Europa per Post versandt. Man kann sich deshalb leicht ausrechnen, wie viel Papier und Porto eingespart werden könnte, wenn diese Rechnungen zukünftig elektronisch verschickt und weiter verarbeitet würden.
Lieferanten und Großhändler sind heute schon in der Lage die Rechnungen elektronisch zu versenden. Mit unserer SI-Betriebsbuchhaltung sind Sie in der Lage, diese Rechnungen direkt in das System einzulesen, zu verbuchen und in der Nachkalkulation Ihrer Branchensoftware zu erfassen. Zu guter letzt bekommt der Steuerberater die Eingangsrechnungen auch elektronisch, so dass auch dort die händische Erfassung entfällt.
SI-Betriebsbuchhaltung
- 80 % Zeitersparnis bei der Erfassung von Eingangsrechnungen
- Automatisierte Verbuchung der Rechnungen auf Sachkonten (Wareneingang, etc.)
- Automatisierte Erfassung der Rechnungen auf die Projekte (Kostenträger) in der
Branchensoftware
- 30 % Kostenersparnis beim Steuerberater durch FIBU-Schnittstelle (DATEV; etc.)
Wenn Sie uns eine Stunde Ihrer wertvollen Zeit schenken, zeigen wir Ihnen die Vorzüge der SI-Betriebsbuchhaltung und beraten Sie zu dem Thema Elektronische Rechnungsabwicklung, damit die gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Betrieb erfüllt sind.
Tipp "5" - Für mehr Liquidität im Handwerk
Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zu viel Zeit, die wir nicht nutzen. Lucius Annaeus Seneca
Mit diesem „Tipp“ schenken wir Ihnen Zeit.
Wir schenken Ihnen Zeit, indem Sie nach dem Besuch unseres Workshops bei der Bildungsakademie der Handwerkskammer Ihre internen Prozesse zeitsparend optimieren können.
Workshop bei der Bildungsakademie der Handwerskammer Stuttgart
Zahlungsunfähigkeit nachhaltig sichern!
Aktive Steuerung des Unternehmens über Angebots - und Auftragsabwicklung
Sie sind selbständig und beherrschen Ihr Handwerk. Die professionelle Abwicklung von Aufträgen muss genauso hervorragend durchgeführt werden, denn sie sichert Ihnen bedeutende Wettbewerbsvorteile.
Eine Prozessoptimierung unter Beachtung der Liquidität erhöht ihren Handlungsspielraum und garantiert Ihnen bessere Erträge.
Ihr Nutzen
Sie steigern die Zahlungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt. Im Anschluss an den Workshop können sie eigene interne Prozesse besser einschätzen und gegebenenfalls Änderungen durchführen. Sie beurteilen, wie sich die Liquidität über den Auftragsverlauf hinweg entwickelt und können kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung ergreifen.
Termin: 06.05.2010, 18.00 bis 21.15 Uhr
Unter folgendem Link finden Sie weitere Details und die Online Anmeldung:
http://www.hwk-stuttgart.de/weiterbildung/hwk_btz_ausgabe.php?func=detail+aktivekategorie=2+seminarid=245
"Tipp 4" - Für mehr Liquidität im Handwerk
Was hat die Büroklammer mit einem erfolgreichen Handwerksunternehmen gemeinsam ???
Der tatsächliche Ursprung der Erfindung der Büroklammer ist unklar. Im Jahr 1953 wurde die erste Büroklammer aus Kunststoff auf den Markt gebracht. Der Erfinder Kurt Lorber erkannte schon damals, dass qualitativ hochwertige und funktionelle Arbeitsmittel eine Grundlage für intelligentes Arbeiten und damit für den Erfolg sind.
Dieser Trend setzt sich auch bei Handwerkern immer mehr durch. Die Betriebe werden immer mehr vergleichbar. Die Qualität der Arbeiten auf der Baustelle ist Grundvoraussetzung, unterscheiden uns aber nicht mehr vom Wettbewerber. Warum soll der Kunde dann aber gerade den einen Betrieb bei der Auftragsvergabe berücksichtigen. Daher werden andere Kriterien immer bedeutender. Die Organisation des Betriebes, die Abläufe im Büro und die Schnittstelle Büro – Baustelle wird für den Erfolg immer wichtiger. Also auch hier ist intelligentes Arbeiten gefragt.
Hier die Aussage eines Handwerksmeisters:
Ich arbeite 60 bis 70 Stunden in der Woche, habe volle Auftragsbücher, und trotzdem kommt hinten nichts dabei raus. Was mache ich nur falsch ???
Genau hier setzen wir an.
Ob Schwachstellenanalyse im Betrieb, Entwicklung zukunftsfähiger Strategien oder Abwehr einer Krisensituation, sind wir der richtige Ansprechpartner. In Zusammenarbeit mit unseren Partnern können wir Ihnen diese Dienstleistungen professionell, und zu überaus günstigen Konditionen bieten.
Wir bereiten mit dem Handwerker unternehmerische Entscheidungen vor, liefern Verbesserungsvorschläge und geben Anleitungen zur Umsetzung und Kontrolle in der Betriebspraxis. Ziel ist, dass der Handwerker vergleichbare Problemstellungen in Zukunft selbständig lösen kann … - …damit sich seine Arbeit wieder lohnt.
"Tipp 3" - Für mehr Liquidität im Handwerk
Verjährung von Handwerkerrechnungen
Anspruch auf Zahlung verjährt – Geld verschenkt !!
Jedes Jahr verschenken deutsche Handwerksbetriebe am 31. Dezember Gelder in Millionenhöhe. Seit Anfang 2002 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist nur noch drei Jahre statt wie früher 30.
Diese Verjährungsfrist gilt auch für Handwerkerrechnungen.
Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde.
Wann beginnt die Frist konkret? Ist zum Beispiel der Anspruch eines Verkäufers auf Kaufpreiszahlung am 2. Januar 2006 entstanden, so beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2006 zu laufen und endet am 31.12.2009.
Handwerker können sich gegen die Verjährung nur wehren, indem sie noch vor Jahreswechsel einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken oder Klage erheben; Stichtag ist der 31. Dezember. Dann nämlich wird der Ablauf der Verjährungsfrist gestoppt – die Juristen sprechen von “Hemmung der Verjährung“.
Achtung: Ein außergerichtliches Mahnschreiben kann den Ablauf der Verjährungsfrist nicht verhindern! Neu zu laufen beginnt die Verjährung, wenn der Schuldner einen Anspruch anerkannt hat.
Dies betrifft sowohl Leistungen, die bereits abgerechnet wurden, als auch Leistungen, für die noch keine Rechnung erstellt wurde.
Was müssen die Handwerksbetriebe schnell umsetzen:
- Überprüfen, ob Rechnungen aus dem Jahr 2006 noch nicht bezahlt sind
- Rechnungen für Leistungen aus dem Jahr 2006 sofort erstellen und den
Zahlungseingang sehr genau überwachen
- In beiden Fällen bei fehlendem Zahlungseingang vor dem 31.12.
einen gerichtlichen Mahnbescheid bewirken oder Klage erheben
"Tipp 2" - Für mehr Liquidität im Handwerk
Bis zu 5000 € Zwangsgeld für nicht vollständige E-Mail-Signaturen
Wie in gedruckten Geschäftsbriefen schon lange der Fall, soll nun auch die elektronische Post mit Pflichtangaben über das Unternehmen versehen werden. Doch anscheinend hat kaum jemand die Gesetzesänderung zur Kenntnis genommen oder aktiv umgesetzt. Eine Durchsicht der eigenen Mail-Korrespondenzen zeigt: Sechs von acht Unternehmen haben ihre Signatur noch nicht angepasst.
Um dubiosen Abmahnern zu entgehen, sollten geschäftliche E-Mail-Signaturen folgende Angaben enthalten.
Zu den Pflichtangaben gehören Handelsregisterangaben wie Registergericht, dessen Abteilung, Firmenname und Sitz, Rechtsform sowie vertretungsberechtigte Personen. Das sind beispielsweise Geschäftsführer, Vorstand oder Prokuristen. Auch Kontaktdaten wie Mail-Adresse, Homepage, Telefon- und Faxnummer sind sinnvoll. Die Daten müssen allerdings direkt in der E-Mail enthalten sein; ein Link auf das Impressum einer Webseite reicht nicht aus.
Das EHUG - "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" - trifft auf alle E-Mails zu, die an Behörden, Geschäftspartner und Kunden adressiert sind. Dazu gehören auch Newsletter, die anders als Postwurfsendungen an bestimmte Adressaten gerichtet sind.
Durch die E-Mail-Kommunikation können Sie viel Geld und wertvolle Zeit sparen !!
"Tipp 1" - Für mehr Liquidität im Handwerk
Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Ab 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen – 20 Prozent von bis zu 6000 Euro – also bis zu 1.200 € pro Jahr und Haushalt
Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Wichtige Neuerung: Wohnungseigentümergemeinschaften können ab Januar unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.
TIPP: Flyer bei Angeboten für Privatkunden beilegen, Hinweis in den Schlusstext des Angebotes mit aufnehmen !!
Tipps und Tricks:
Holen Sie sich nützliche Tipps und Tricks:
Digitales Belegwesen [PDF 41KB]
Servicepakete [PDF 102KB]
Der ideale Handwerksbetrieb [PDF 53KB]
Die 3 Säulen der Liquidität [PDF 51KB]

